0 Artikel in der Angebotsanfrage
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER A. FOETH B.V. mit eingetragenem Sitz in Barneveld, die Niederlande, im Verzeichnis der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 09045984 eingetragen
Paragraf 1. Definitionen
loading...Paragraf 2. Gültigkeitsbereich
2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden für sämtliche von Foeth unterbreiteten Angebote und sämtliche von und mit Foeth abgeschlossenen Verträge Anwendung. Gleichwohl stellen sie einen diesbezüglichen ganzheitlichen Teil dar.
2.2 Abweichungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sie finden dann ausschließlich für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden, Anwendung.
2.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt.
Paragraf 3. Angebote, Verträge und Mitteilungen
3.1 Sämtliche Angebote der Foeth verstehen sich, soweit Foeth diese nicht schriftlich erklärt hat, als nicht verbindlich. Sie sind für einen Zeitraum von 14 (vierzehn) Tagen ab dem diesbezüglichen Datum gültig. Foeth behält sich das Recht vor, ihre Angebote ohne Kompensation zurückzuziehen oder zu ändern. Das gilt selbst dann, wenn der Kunde diese akzeptiert sowie, soweit Foeth keine Bestellung vom Kunden erhalten hat.
3.2 Eine Bestellung versteht sich für Foeth erst dann als verbindlich, wenn sie von einem autorisierten Vertreter der Foeth schriftlich bestätigt wurde. Eine solche Auftragsbestätigung stellt einen Vertrag dar.
3.3 Für den Fall, dass Foeth auf eine Bestellung des Kunden nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab diesbezüglichem Erhalt reagiert, wird die Bestellung als von Foeth abgelehnt betrachtet.
3.4 Für den Fall, dass der Kunde ohne vorheriges Angebot eine Bestellung aufgibt und die Lieferung der Ausrüstung annimmt, stellt dies in jedem Fall einen Vertrag aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine Bestätigung der Bestellung dar. Ergänzende Vereinbarungen müssen von Foeth schriftlich bestätigt werden.
3.5 Der Kunde kann aus mündlichen Zusagen der Foeth keinerlei Rechte ableiten, soweit Foeth diese nicht schriftlich bestätigt hat.
3.6 Sämtliche Mitteilungen wie, ohne darauf beschränkt zu sein, Inverzugsetzungen, Aufforderungen zur Einhaltung oder Einrichtung von Lieferbedingungen in Bezug auf den Vertrag bedürfen der Schriftform. Lediglich schriftliche Mitteilungen, die die Foeth beweisbar erhalten hat, verstehen sich Foeth als verbindlich.
3.7 Foeth kann für Fehler in oder Abweichungen von Folgendem nicht in die Haftung genommen werden: Illustrationen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichte, Abmessungen, Kapazitäten, Preise und Bilder oder sonstige Spezifikationen in Angeboten, Preislisten oder sonstigen Werbe- und Online-Materialien.
Paragraf 4. Preise
4.1 Sämtliche von Foeth gehandhabten Preise verstehen sich ab Werk und basieren auf bekannten Preis-Festlegungs-Faktoren zum Zeitpunkt, zu welchem das Angebot unterbreitet wurde. Foeth ist autorisiert, die Preise jederzeit mit sofortiger Wirkung abzupassen, wenn dies mittels eines mittels der Gesetze festgelegten Preis-Festlegungsfaktors erforderlich ist.
4.2 Der Vertragspreis versteht sich, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderslautendes angegeben wurde, immer ohne die Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere behördliche Abgaben sowie sonstiger Kosten, die möglicherweise im Geltungsbereich des Vertrags gemacht werden, einschließlich Verpackungs-, Transport- und Montagekosten, Kosten zur Inbetriebnahme der Ausrüstung, Bearbeitungskosten und Versicherungsbeiträge. Diese Kosten werden dem Vertragspreis hinzugefügt und detailliert separat in der Rechnung ausgewiesen.
Paragraf 5. Aussetzung und Auflösung
loading...Paragraf 6. Bezahlung
loading...Paragraf 7. Zinsen und Kosten
loading...Paragraf 8. Lieferungen
loading...Paragraf 9. Eigentumsvorbehalt
loading...Paragraf 10. Ausschlussklausel Haftung und Gewährleistungen
loading...Paragraf 11. Reklamationen
loading...Paragraf 12. Gewährleistung
loading...Paragraf 13. Geistiges Eigentum
loading...Paragraf 14. Nichtbeschäftigung des Personals der Foeth
loading...Paragraf 15. Höhere Gewalt
loading...Paragraf 16. Schadenersatz
loading...Paragraf 17. Verjährungsfristen
17.1 Gesetzliche Ansprüche gemäß dem Vertrag oder gesetzeswidrige Handlungen müssen vom Kunden innerhalb 1 (eines) Jahres ab dem Zeitpunkt, zu welchem das Anspruchsrecht in Kraft tritt, eröffnet werden. Anderenfalls verjährt der gesetzliche Anspruch.